Berlin – Gute Nachrichten für ehemalige Kunden von Kapitallebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen: Wer nach einer vorzeitigen Kündigung nur einen geringen oder gar keinen Rückkaufswert erhalten hat, hat gute Chancen auf eine Nachzahlung. Das können mehrere hundert oder mehrere tausend Euro sein.
Der Bundesgerichtshof hatte viele Klauseln der Versicherer für unwirksam erklärt. Mittlerweile zahlen die ersten Unternehmen. Im Kern müssen die Versicherer nach einer Kündigung mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurückgeben. Daraus kann sich ein höherer Rückkaufswert ergeben. Zusätzlich müssen die Versicherer oft auch Stornokosten erstatten und Verzugszinsen zahlen.
Wichtig: Versicherer informieren laut Finanztest-Umfrage nicht von sich aus über den Anspruch. Die Kunden müssen daher selbst aktiv werden. Ihren Anspruch prüfen sollten alle, die den Vertrag nach Juli 1994 geschlossen im Januar 2010 oder später gekündigt haben. Grob gilt: Wer nach einer Kündigung weniger als die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurückbekommen hat, sollte über Musterschreiben einen Nachschlag fordern. Auch bei ungekündigten, beitragsfreien Verträgen muss der Versicherer den Wert des Vertrags neu berechnen.