Berlin – Das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung soll 2016 erlöschen. Bislang galt dieses Recht von Kreditkunden unbefristet. Betroffen sind Verträge, in denen es insgesamt um Kredite in Höhe von rund 1,6 Billionen Euro geht. Der Widerruf solcher Verträge macht Mühe – bringt aber viel Geld. Erfolgreiche Kunden können mit vielen tausend Euro rechnen. Bei hohen Kreditsummen sind gar 50 000 Euro drin. Jetzt läuft die Zeit. test.de sagt, was Kreditnehmer sofort tun sollten.
Streit ums Widerrufsrecht
Rechtlicher Hintergrund: Bei rund 80 Prozent der von Oktober 2002 an geschlossenen Immobilienkreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Kreditnehmer können solche Verträge auch heute noch widerrufen. Weil die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer auf diese Weise viele tausend Euro sparen. Bisheriger Rekord in der test.de-Liste mit verbraucherfreundlichen
Urteilen und Vergleichen: Ein Kunde der BW Bank erhält über 64 670 Euro Vorfälligkeitsentschädigung zurück, wenn die Verurteilung der Bank durchs Landgericht Stuttgart rechtskräftig wird. Zinsen kommen noch dazu.
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Gesetzentwurf im Bundestag
Regierung und Ministerium arbeiten seit Monaten an einer Gesetzesänderung. Sie müssen die Richtlinie der EU zu Wohnimmobilienkrediten umsetzen. Im offiziellen Gesetzentwurf von Anfang September 2015 gab es noch keine Einschränkungen des Widerrufsrechts, wie sie die Bankenverbände seit langem fordern. Doch jetzt ist bekannt: Die Bundesregierung will eine Einschränkung des bislang „ewigen“ Widerrufsrechts. Bundesministerien haben nach Erkenntnissen von test.de dem Bundestag bereits einen entsprechenden Entwurf geliefert. Danach soll das Widerrufsrecht bei von Oktober 2002 bis Juni 2010 geschlossenen Kreditverträgen am 21. Juni 2016 erlöschen. Verbraucherschützer befürchten: Das werden Bundestag und Bundesrat nach intensiver Lobbyarbeit der Banken und Sparkassen auch so beschließen.
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Betroffene sind jetzt unter Zeitdruck
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Ulrich Kelber (SPD) erklärte, dass Betroffene jetzt noch über ein halbes Jahr lang prüfen könnten, ob die Widerrufsbelehrung in den damaligen Verträgen fehlerhaft war und dann gegebenenfalls von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das klingt nach einer großzügigen Regelung. Tatsächlich aber braucht der Widerruf eines Kreditvertrags viel Zeit und Vorbereitung. Die Monate bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gehen schnell vorbei. Das sollten Verbraucher, die zwischen 2002 und 2010 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben und sich die Chance auf den Kreditwiderruf sichern wollen, sofort tun:
• Vertragsunterlagen: Suchen Sie die Vertragsunterlagen heraus. Lassen Sie die Verbraucherzentrale Hamburg oder auch einen in Widerrufsfällen erfahrenen Rechtsanwalt die Widerrufsbelehrung prüfen. Einen Eindruck davon, welche Verträge falsche Widerrufsbelehrung enthielten, verschafft Ihnen unsere nach Banken und Vertragsdaten sortierte Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Vergleichen und die Liste der Verbraucherzentrale Hamburg mit den Ergebnissen der Prüfung von fast 2 000 Kreditverträgen.
• Anschlusskredit: Prüfen Sie, ob und wie viel Geld Sie brauchen, um die Bank nach Widerruf auszubezahlen. Wenn Sie einen Anschlusskredit brauchen, holen Sie konkrete Angebote ein. Die müssen nicht unbedingt rechtlich verbindlich sein. Wenn Sie alle Fragen korrekt beantworten, sind auch unverbindliche Angebote in aller Regel verlässlich.
• Abgewickelte Verträge: Sie können Ihren Kreditvertrag auch widerrufen, wenn er schon längst abbezahlt oder abgelöst ist. Der Vertrag ist rückabzuwickeln. Wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, hat die Bank oder Sparkasse Ihnen diese zu erstatten und herauszugeben, was sie mit ihrem Geld erwirtschaftet hat.
• Mustertexte: Detaillierte und fortlaufend aktualisierte Informationen, Tipps, Mustertexte für den Widerruf und ein Excelarbeitsblatt zur Abschätzung der Folgen eines Widerrufs finden Sie im Special Raus aus teuren Kreditverträgen.