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Fehler­hafte Kredit­verträge: Widerrufs­recht soll schnell erlöschen

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Berlin – Das Widerrufs­recht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilien­kredit­verträgen mit fehler­hafter Belehrung soll 2016 erlöschen. Bislang galt dieses Recht von Kredit­kunden unbe­fristet. Betroffen sind Verträge, in denen es insgesamt um Kredite in Höhe von rund 1,6 Billionen Euro geht. Der Widerruf solcher Verträge macht Mühe – bringt aber viel Geld. Erfolg­reiche Kunden können mit vielen tausend Euro rechnen. Bei hohen Kreditsummen sind gar 50 000 Euro drin. Jetzt läuft die Zeit. test.de sagt, was Kreditnehmer sofort tun sollten.

Streit ums Widerrufs­recht
Recht­licher Hintergrund: Bei rund 80 Prozent der von Oktober 2002 an geschlossenen Immobilien­kredit­verträgen sind die Widerrufs­belehrungen fehler­haft. Kreditnehmer können solche Verträge auch heute noch widerrufen. Weil die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer auf diese Weise viele tausend Euro sparen. Bisheriger Rekord in der test.de-Liste mit verbraucherfreundlichen

Urteilen und Vergleichen: Ein Kunde der BW Bank erhält über 64 670 Euro Vorfälligkeits­entschädigung zurück, wenn die Verurteilung der Bank durchs Land­gericht Stutt­gart rechts­kräftig wird. Zinsen kommen noch dazu.

Tipp: Einzel­heiten, Tipps, Muster­texte und Excel-Arbeits­blätter liefert test.de im Special Raus aus teuren Kreditverträgen.

Gesetz­entwurf im Bundes­tag
Regierung und Ministerium arbeiten seit Monaten an einer Gesetzes­änderung. Sie müssen die Richt­linie der EU zu Wohn­immobilien­krediten umsetzen. Im offiziellen Gesetz­entwurf von Anfang September 2015 gab es noch keine Einschränkungen des Widerrufs­rechts, wie sie die Banken­verbände seit langem fordern. Doch jetzt ist bekannt: Die Bundes­regierung will eine Einschränkung des bislang „ewigen“ Widerrufs­rechts. Bundes­ministerien haben nach Erkennt­nissen von test.de dem Bundes­tag bereits einen entsprechenden Entwurf geliefert. Danach soll das Widerrufs­recht bei von Oktober 2002 bis Juni 2010 geschlossenen Kredit­verträgen am 21. Juni 2016 erlöschen. Verbraucherschützer befürchten: Das werden Bundes­tag und Bundes­rat nach intensiver Lobby­arbeit der Banken und Sparkassen auch so beschließen.

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Betroffene sind jetzt unter Zeit­druck
Der Parlamentarische Staats­sekretär im Bundes­verbraucher­ministerium, Ulrich Kelber (SPD) erklärte, dass Betroffene jetzt noch über ein halbes Jahr lang prüfen könnten, ob die Widerrufs­belehrung in den damaligen Verträgen fehler­haft war und dann gegebenenfalls von ihrem Widerrufs­recht Gebrauch machen. Das klingt nach einer groß­zügigen Regelung. Tatsäch­lich aber braucht der Widerruf eines Kredit­vertrags viel Zeit und Vorbereitung. Die Monate bis zum Inkraft­treten des Gesetzes gehen schnell vorbei. Das sollten Verbraucher, die zwischen 2002 und 2010 einen Kredit­vertrag abge­schlossen haben und sich die Chance auf den Kredit­widerruf sichern wollen, sofort tun:

• Vertrags­unterlagen: Suchen Sie die Vertrags­unterlagen heraus. Lassen Sie die Verbraucherzentrale Hamburg oder auch einen in Widerrufs­fällen erfahrenen Rechts­anwalt die Widerrufs­belehrung prüfen. Einen Eindruck davon, welche Verträge falsche Widerrufs­belehrung enthielten, verschafft Ihnen unsere nach Banken und Vertrags­daten sortierte Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Vergleichen und die Liste der Verbraucherzentrale Hamburg mit den Ergebnissen der Prüfung von fast 2 000 Kredit­verträgen.
• Anschluss­kredit: Prüfen Sie, ob und wie viel Geld Sie brauchen, um die Bank nach Widerruf auszubezahlen. Wenn Sie einen Anschluss­kredit brauchen, holen Sie konkrete Angebote ein. Die müssen nicht unbe­dingt recht­lich verbindlich sein. Wenn Sie alle Fragen korrekt beant­worten, sind auch unver­bindliche Angebote in aller Regel verläss­lich.
• Abge­wickelte Verträge: Sie können Ihren Kredit­vertrag auch widerrufen, wenn er schon längst abbezahlt oder abge­löst ist. Der Vertrag ist rück­abzuwickeln. Wenn Sie eine Vorfälligkeits­entschädigung gezahlt haben, hat die Bank oder Sparkasse Ihnen diese zu erstatten und heraus­zugeben, was sie mit ihrem Geld erwirt­schaftet hat.
• Muster­texte: Detaillierte und fort­laufend aktualisierte Informationen, Tipps, Muster­texte für den Widerruf und ein Excel­arbeits­blatt zur Abschät­zung der Folgen eines Widerrufs finden Sie im Special Raus aus teuren Kreditverträgen.

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