- Anzeige -

Schlecker-Frauen sollen Einkommensverluste von 30 Prozent hinnehmen

- Anzeige -

Berlin – Die Vereinte Dienstleistungsgew. (ver.di) widerspricht der Darstellung eines Kurzberichts des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) über die Vermittlung ehemaliger Schlecker-Beschäftigter, dass die Frauen bislang "recht hoch" bezahlt worden seien. "Was die Wissenschaftler der Bundesagentur für Arbeit feststellen, heißt nichts anderes, als dass tarifliche Bezahlung ein Vermittlungshemmnis ist", kritisiert Bernhard Franke, Landesfachbereichsleiter für den Handel in Baden-Württemberg und ehemaliger ver.di-Verhandlungsführer bei Schlecker. Die "relativ gute Bezahlung" bei Schlecker habe sich daraus ergeben, dass die Schlecker-Frauen gemeinsam mit ver.di die Anwendung der Branchentarifverträge des Einzelhandels durchgesetzt hätten.

Übertarifliche Bezahlung habe es bei Schlecker allenfalls bei Führungskräften gegeben, stellt Franke klar. "Tariflohn im Einzelhandel bedeutet, dass eine gelernte Verkäuferin je nach Berufsjahr zwischen 9,92 und 13,79 Euro pro Stunde verdient, eine Filialleiterin je nach Tätigkeitsjahr zwischen 12,60 und 15,49 Euro, Stand ab Juni 2012 – Spitzenverdienste sehen wahrlich anders aus", unterstreicht Franke.

Wenn die Bundesagentur für Arbeit nun feststelle, dass "der Wunsch nach geringen Abstrichen beim Gehalt die Vermittlung arbeitslos gewordener Schlecker-Mitarbeiter erheblich erschwert" habe, sage dies viel über die aktuelle Arbeitsmarktsituation im Einzelhandel aus.

"Die Tarifverträge des Einzelhandels, die als ‚vermittlungshemmend‘ beschrieben werden, waren bis ins Jahr 2000 in der gesamten Branche allgemeinverbindlich. Seit 2000 verweigern die Arbeitgeber ihre Zustimmung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung – mit der Folge, dass inzwischen allenfalls noch knapp die Hälfte der Branche tarifgebunden ist", moniert der Gewerkschafter. Nunmehr bescheinige man den ehemaligen Schlecker-Beschäftigten, dass sie – um ihre Vermittlungschancen zu verbessern – zu Einkommensverlusten von bis zu 30 Prozent bereit sein müssten.

"Skandalös an diesem Vorgang ist vor allem, in welchem Umfang im Einzelhandel inzwischen Niedriglöhne bis hin zu echten Dumpinglöhnen offenbar üblich geworden sind", kritisiert Stefanie Nutzenberger, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Handel. "An diesem Fall wird erneut deutlich, wie wichtig ein gesetzlicher Mindestlohn auch für den Einzelhandel ist, damit das Lohndumping in dieser Branche endlich gestoppt wird", so Nutzenberger. Ihrer Verantwortung für das Zustandekommen eines Branchenmindestlohns hätten sich die Arbeitgeberverbände verweigert. "Diesen arbeitnehmerfeindlichen Kurs setzen die Arbeitgeber in der laufenden Tarifrunde fort, indem sie versuchen, über die Verschlechterung der Tarifverträge den ruinösen Verdrängungswettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten zu betreiben", kritisiert Nutzenberger.

- Anzeige -
- Advertisement -
Die mobile Version verlassen