Schwerin – Zu Jahresbeginn hatte die Stadt Schwerin den Prozess gegen eine Übertragung der Deponie Stralendorf in ihr Eigentum vor dem Verwaltungsgericht in Greifswald gewonnen.
Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht überraschend eine Revision der Entscheidung zugelassen. Im Streit um die Zuordnung der etwa 15 Hektar großen Deponie vor den Toren der Landeshauptstadt ist damit wieder alles offen: „Sollte auch das Bundesverwaltungsgericht zu dem Ergebnis kommen, dass der Bescheid über die rückwirkende Zuordnung der Deponie zum 3.10.1990 rechtswidrig ist, dann müsste der Bund eine neue Zuordnung vornehmen, gegen die erneut Rechtsmittel eingelegt werden könnten“, bewertet Schwerins Hauptamtsleiter Hartmut Wollenteit die neueste Entwicklung.
Der inzwischen rekultivierte Deponiekörper der einstigen Deponie für den Schweriner Hausmüll liegt auf dem Territorium der Gemeinde Stralendorf. Als Eigentümer der Flächen bei Stralendorf steht im Grundbuch der VEB Stadtwirtschaft Schwerin. Den VEB gibt es schon lange nicht mehr. Deshalb versucht der Bund als Rechtsnachfolger für volkseigenen Betriebe der DDR das Deponieareal bei der Klärung offener Vermögensfragen einem möglichen Eigentümer zuzuordnen. In Frage kommen dafür neben der Stadt Schwerin auch der Landkreis Ludwigslust-Parchim, die Gemeinde Stralendorf und das Land Mecklenburg-Vorpommern. Gegen die Zuordnung an die Stadt Schwerin hatte die Landeshauptstadt 2014 vor dem OVG in Greifswald geklagt.