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Rammstein erreichen einstweilige Verfügung gegen Viagogo

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Dresden – Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen die Viagogo AG erlassen. Die Viagogo AG betreibt die Internetseite www.viagogo.de. Nach der Gerichtsentscheidung ist es Viagogo verboten, über www.viagogo.de den Verkauf von Tickets für die Stadion-Konzerte 2019 von Rammstein in Deutschland zu ermöglichen, zu behaupten, dass es sich um gültige Tickets handelt, die zum Eintritt berechtigen, und diesen Verkauf mithilfe von sog. Google-Adwords-Anzeigen zu bewerben.

Sowohl Rammstein als auch MCT, Veranstalter der Konzerte, begrüßen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg sehr. Bereits seit Jahren setzt sich die Band konsequent gegen den Weiterverkauf überteuerter und ungültiger Tickets ein.

Die einstweilige Verfügung wurde von LICHTE Rechtsanwälte, Hamburg, erwirkt. Hierzu erklärt Rechtsanwalt Sebastian Ott: "Gemeinsam mit der Band freuen wir uns, dass das Landgericht Hamburg unserer Auffassung gefolgt ist und das Verbot erlassen hat. Dies bestätigt erneut den Weg, den die Band schon seit Langem verfolgt, um ihren Fans bezahlbare Tickets anbieten zu können. Die Entscheidung des Gerichts ist ein Warnsignal an alle, die meinen, sie könnten massenhaft überteuerte und ungültige Rammstein-Tickets handeln und dies auch noch über die einschlägigen Suchmaschinen bewerben."

Rammstein-Fans, die bisher kein Glück beim Ticketkauf für die deutschen Konzerte hatten, bittet die Band – noch einmal – dringlich folgendes zu beachten, um vor unangenehmen Überraschungen geschützt zu sein.

AUTORISIERTE Ticketpartner sind ausschließlich CTS Eventim und in München zusätzlich München Ticket! Die dort abrufbaren Kartenkontingente zu Preisen in Höhe von EUR 55,00 bis EUR 105,00 zzgl. Gebühren sind derzeit ausverkauft.

Es erhält nur die Person Einlass, deren Vor- und Zuname auf dem Ticket vermerkt ist und die sich entsprechend ausweisen kann. Bei sämtlichen Konzerten finden strenge Einlasskontrollen statt. Ist ein Ticket nicht auf die Person personalisiert, die Einlass begehrt, erhält sie keinen Eintritt.

Jede Weitergabe der Tickets ist verboten. Etwaige Rückgaben der Tickets (z.B. wg. Verhinderung, Krankheit etc.) gemäß der AGB des Tourneeveranstalters MCT Agentur werden ab dem 1.3.2019 abgewickelt.  Für über CTS Eventim erworbene Tickets ist dies ausschließlich über die CTS Eventim zugehörige Plattform „fanSALE“ (www.fansale.de) und für über München Ticket erworbene Tickets über die Plattform „Deine fairen Tickets München“ (deine-fairen-tickets.muenchenticket.net) möglich. Verkäufer können die Tickets für max. 48 Stunden für ein oder mehrere Personen reservieren lassen.

Ab dem 1.3.2019 können aufgrund von Rückgaben wieder freiwerdende Ticketkontingente eventuell über www.fansale.de und für München zusätzlich über deine-fairen-tickets.muenchenticket.net erworben werden.

Bei allen anderen Anbietern, die Rammstein-Tickets anbieten, handelt es sich um NICHT AUTORISIERTE Händler. Rammstein-Tickets, die dort erworben werden, berechtigen nicht zum Eintritt. Dies gilt insbesondere für sämtliche Rammstein-Tickets, die über Anbieter des sog. Ticketzweitmarktes (wie z.B. Viagogo, www.viagogo.de), angeboten werden. Anbieter des sog. Ticketzweitmarktes sind häufig nur schwer von AUTORISIERTEN Ticketpartnern zu unterscheiden. Sie erkennen Anbieter des sog. Ticketzweitmarktes unter anderem an Folgendem:

– Hinweis auf Ticketzweitmarkt im oberen Teil der Internetseite (z.B.: „Sekundärmarktplatz“, „Wiederverkäufer“, „Preise über Originalpreis“ etc.) und/oder in den jeweiligen AGB
– häufig Preise weit oberhalb der Originalpreise (z.B. EUR 200,00 – EUR 1.000,00)
– Bewertungen durch Verbraucherplattformen etc.
– keine Verlinkung von der Bandwebseite

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