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Prokon: Kündiger kriegen erst mal nichts

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Berlin – Anleger des ange­schlagenen Wind­kraft­spezialisten Prokon Regenerative Energien, die ihre Genuss­rechte gekündigt haben, bekommen ihr Geld erst einmal nicht zurück. Prokon bringt zudem ein ganz neues Szenario ins Spiel – nämlich dass ein möglicher Insolvenz­antrag abge­lehnt werden müsste. Zum 30. November 2013 wies die Gesell­schaft erneut hohe Verluste aus.

Prokon: „Derzeit keine Rück- und Zins­zahlungen“

Anleger, die ihre Prokon-Genuss­rechte gekündigt haben, bekommen erst einmal kein Geld zurück. Auf der Internetseite verkündet Prokon jetzt: „Tatsäch­lich können wir in der jetzigen Situation aber keinerlei Rück­zahlungen oder Zins­auszah­lungen vornehmen.“ Prokon Regenerative Energien hatte bereits in einen Nach­trag vom 14. Januar 2014 zum aktuellen Verkaufs­prospekt bekannt gegeben, dass gekündigtes Genuss­rechts­kapital „mindestens erst mit erheblicher Verspätung“, vielleicht aber auch gar nicht an die Anleger zurück­gezahlt werden könne. Wer versuche, den Rück­zahlungs­anspruch gericht­lich durch­zusetzen, gehe ein Risiko ein, teilt Prokon mit.

Gekündigtes Kapital gilt eventuell als „gestundet“

Laut einem Gutachten werde die Rück­zahlung des gekündigten Kapital in der derzeitigen Lage „in Anwendung der Insolvenz­ordnung“ vielleicht gar nicht fällig. Der Anspruch gelte dann vielmehr als gestundet und könne daher „mangels Fälligkeit nicht erfolg­reich gericht­lich“ gegen­über Prokon Regenerative Energien durch­gesetzt werden. Im Rahmen eines Insolvenz­verfahrens bestehe zudem die Gefahr, dass ein Insolvenz­verwalter Zahlungen zurück­fordere, die Anleger bereits erhalten hätten, ergänzt die Gesell­schaft.

Prokon bringt neues Szenario ins Spiel

Prokon bringt in der aktuellen Stellung­nahme auf der Internetseite daher ein ganz neues Szenario ins Spiel – nämlich dass ein möglicher Insolvenz­antrag sogar abge­lehnt werden müsste: „Ein von uns hinzugezogener Insolvenzberater, der bereits mehrere namhafte Unternehmen begleitet hat, kommt zu der Einschät­zung, dass in unserem Fall gekündigte Genuss­rechte in einem Insolvenz­verfahren möglicher­weise nicht als fällige Forderungen zu bewerten wären. Da auch seitens anderer Gläubiger keine fälligen Forderungen bestünden, müsste ein Insolvenz­antrag vom Gericht abge­lehnt werden, weil damit keine Insolvenz vorliegen würde.“ Entsprechende Rechts­gut­achten zur Über­prüfung dieser Einschät­zung seien beauftragt.

Hohe Verluste bis 30. November 2013

Der Prospekt­nach­trag enthält neue Zwischen­bilanzen und weitere Zahlen zum 30. November 2013. Bis zu dem Stichtag sind bei Prokon Regenerative Energien demnach 60,6 Millionen Euro Verlust bei einem Umsatz von 60,5 Millionen Euro Umsatz angefallen. Allein die Zins­aufwendungen über­stiegen die gesamten Erlöse. Auch im Jahr 2012 hatten die Verluste die Erlöse über­stiegen. Die Zahlen zeigen, dass es im gewöhnlichen Geschäft von Prokon keineswegs gut lief. In der Zwischen­bilanz zum 30. November 2013 wies die Gesell­schaft 166,6 Millionen Euro Verlust­vortrag aus. Die angehäuften Verluste sind damit gegen­über dem Vormonat noch einmal deutlich angestiegen.

Prokon: „Anleger können Kapital voll­ständig verlieren“

„Die Möglich­keit des Eintritts des maximalen Risikos hat sich konkretisiert“, heißt es etwas geschraubt in dem Prospekt­nach­trag. Die entsprechende Passage auf Seite 9 des Verkaufs­prospekts warnt davor, dass es dazu kommen könne, dass Prokon Regenerative Energien die geplante Verzinsung und die Rück­zahlung des Kapitals an die Anleger gar nicht, nicht in voller Höhe oder nicht zu den geplanten Zeit­punkten leisten kann. „In der Folge kann der Anleger sein angelegtes Kapital, nicht ausgezahlte Zinsen sowie alle ihm im Zusammen­hang mit den Vermögens­anlagen entstandenen Ausgaben voll­ständig verlieren.“ Habe der Anleger für sein Investment einen Kredit aufgenommen und könne er diesen nicht mehr bedienen, sei eine Privat­insolvenz möglich.

Streit über Wert der stillen Reserven

Eine unangenehme Über­raschung droht vielleicht bei den für Anleger wichtigen stillen Reserven. Stille Reserven ergeben sich, wenn der Markt­wert von Anlagen höher ist als der Wert, mit dem sie in der Bilanz ausgewiesen werden. Die stillen Reserven sind wichtig. Prokon zieht sie heran, um Zins­zahlungen über das Jahres­ergebnis hinaus und Rück­zahlungen über den Buch­wert der Genuss­rechte hinaus zu recht­fertigen. Sowohl bei Prokon Regenerative Energien als auch bei der Muttergesell­schaft, der Prokon Unter­nehmens­gruppe, gab es dem Nach­trag zufolge aber Streit mit dem Wirt­schafts­prüfer. Von „Abstimmungs­schwierig­keiten“ ist in Bezug auf den Konzern die Rede: „Insbesondere die Klärung von Detailfragen, wie zum Beispiel die Bewertung der stillen Reserven, hat erheblich mehr Zeit in Anspruch genommen, als erwartet.“ Daher sei der Konzern­abschluss für 2012 bislang noch nicht testiert worden. Auch der Jahres­abschluss 2012 von Prokon Regenerative Energien sei noch nicht testiert worden: „Auch hier liegt die Ursache im Wesentlichen in der Abstimmung über die Bewertung der stillen Reserven.“

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