WIESBADEN – Im Jahr 2012 war der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen mit 15,21 Euro um 22 % niedriger als der von Männern (19,60 Euro). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 21. März 2013 mitteilt, hat sich der Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern im Vergleich zu den Vorjahren somit bundesweit nicht verändert. Auch die Ergebnisse für Ost- und Westdeutschland weisen kaum Veränderungen auf: So betrug 2012 der unbereinigte Gender Pay Gap im früheren Bundesgebiet 24 %, in den neuen Ländern lag er bei 8 %.
Untersuchungen der Ursachen des Verdienstunterschieds sind alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Aktuell liegen Ergebnisse für das Jahr 2010 vor. Demnach lassen sich gut zwei Drittel des unbereinigten Gender Pay Gap auf strukturelle Unterschiede zurückführen: Die wichtigsten Gründe für die Differenzen der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste waren Unterschiede in den Branchen und Berufen, in denen Frauen und Männer tätig sind, sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation. Darüber hinaus sind Frauen häufiger als Männer teilzeit- oder geringfügig beschäftigt.
Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschiedes kann nicht durch die arbeitsplatzrelevanten Merkmale erklärt werden. Dieser sogenannte bereinigte Gender Pay Gap lag 2010 bundesweit bei 7 % (unbereinigter Gender Pay Gap 2010: 22 %). Das heißt, dass Frauen bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit pro Stunde durchschnittlich 7 % weniger als Männer verdienten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der bereinigte Gender Pay Gap möglicherweise geringer ausgefallen wäre, wenn weitere lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten. So lagen beispielsweise zum individuellen Verhalten in Lohnverhandlungen oder zu familienbedingten Erwerbsunterbrechungen keine Angaben vor.
Bemerkenswert ist das Ergebnis des Ost-West-Vergleichs: Im früheren Bundesgebiet lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2010 bei 24 %, der bereinigte Gender Pay Gap betrug 7 %. In den neuen Bundesländern lag der Verdienstabstand unbereinigt bei nur 7 %, nach der Bereinigung vergrößerte er sich allerdings auf 9 %. Das hängt damit zusammen, dass im Jahr 2010 die Qualifikation, die Tätigkeit und die anderen untersuchten Merkmale der Frauen in Ostdeutschland rechnerisch sogar einen leicht höheren Durchschnittsverdienst als den der ostdeutschen Männer gerechtfertigt hätten.
Im Vergleich zur Verdienststrukturerhebung 2006, auf deren Basis der bereinigte Gender Pay Gap erstmalig ermittelt wurde, unterschieden sich die Ergebnisse sowohl des unbereinigten als auch des bereinigten Gender Pay Gap des Jahres 2010 nur geringfügig.