Hamburg – In ihrer Doktorarbeit hat eine NDR-Mitarbeiterin der Hauptabteilung Finanzen festgestellt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. In ihrer Dissertation stellte Anna Terschür fest, dass in vielerlei Hinsicht die Abgabe „gleichheitswidrig“ ist. Außerdem halte sie die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro im Monat für eine Steuer, die zudem gegen das Finanzverfassungsgesetz verstößt.
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